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Anzeigenschaltung / Anzeigenvertrag
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1a
Anzeigenvertrag im Sinne der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Anzeigen oder auch Banner eines
Stellenanbieters oder anderer Auftraggeber auf unserem Internetportal
/ Internetseiten zum Zwecke der Bekanntmachung und Verbreitung.
1b
Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere hier veröffentlichten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf unseren Seiten veröffentlichten
Konditionen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn wir hätten der Geltung ausdrücklich, schriftlich und rechtzeitig
zugestimmt.
1c
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsabschlusses
gültigen Fassung. Mit Nutzung unserer Dienste bestätigt unser Geschäftspartner
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. |
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Vertragsabschluss
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2a
Ein Anzeigenvertrag zwischen uns und unserem Auftraggeber kommt zustande,
wenn:
Der Auftraggeber seinen Auftrag und/oder Anzeigentext schriftlich per Mail, Fax
oder Post an uns übermittelt hat und/oder wenn die Anzeige des Auftraggebers
direkt online von diesem oder einem Erfüllungsgehilfen geschaltet und
somit im Internet verbreitet wurde. Ein zustande gekommener Vertragsabschluss
liegt ferner dann vor, wenn ein von uns erstelltes Angebot z.B. Rahmenvereinbarung,
schriftlich angenommen wurde, oder aufgrund einer mündlichen Zustimmung
schriftlich von uns bestätigt wurde. Spätere, nach der Auftragserteilung
seitens des Auftraggebers mitgeteilte Rücktritte sind nur aus wichtigem
Grunde zulässig und berechtigen uns, mindestens 50% des entgangenen Auftragswertes
an den Auftraggeber zu berechnen und sofort fällig zu stellen. Dies trifft
insbesondere dann zu, wenn der Auftrag als abgeschlossen gilt, entsprechende
Vorarbeiten von uns bereits geleistet wurden und die technische Einrichtung
und Abwicklung des Auftrags im Wesentlichen abgeschlossen ist. Wir behalten
uns vor, unpassende oder unzulässige Anzeigen eines Auftraggebers ohne
weitere Begründung abzulehnen und dem Auftraggeber dies schriftlich mitzuteilen.
Rahmenvereinbarungen, die über eine bestimmte Menge und einen festgelegten Zeitraum getroffen und zu Beginn der Laufzeit gem. dem aktuellen Anzeigentarif kalkuliert wurden, enden als Nutzungsrecht mit dem Ende der festgelegten Laufzeit. Nimmt der Auftraggeber einen Teil dieser Anzeigen während der Laufzeit der Vereinbarung nicht ab, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Nicht verbrauchte Anzeigenkontingente aus der abgelaufenen Rahmenvereinbarung können nach Ende der Laufzeit ohne Aufpreis über einen Zeitraum von 30 Tagen eingeschaltet werden. Für Anzeigen, die nach diesem Zeitpunkt und nach Ablauf der 30 Tage-Kulanzfrist eingeschaltet werden, berechnen wir pro in Anspruch genommener Anzeigenschaltung 15% Aufpreis für Nachschaltungen innerhalb 90 Tagen, 35% Aufpreis für Nachschaltungen innerhalb 180 Tagen und 50% Aufpreis für Nachschaltungen innerhalb 360 Tagen nach dem Ende der Kulanzfrist automatisch und ohne weiteren Schriftverkehr innerhalb dieser Bestimmungen. Aufpreise beinhalten die Prolongation/Fristverlänger- ung, die jeweils aktuellen Anzeigentarifpreise und unser komplettes Handling inklusive aller entstehender Bearbeitungskosten ohne weiter erforderliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
2b
Direkt online geschaltete oder durch die Anzeigenschaltung des Auftraggebers
herbeigeführte Anzeigenpublikation - gem. unserer AGB - entsprechen einem
geschlossenen Anzeigenauftrag auch dann, wenn die Anzeige kurze Zeit später
vom Kunden storniert wird oder in der Online-Selbstverwaltung über die
Nutzung der Kundenbenutzerdaten gelöscht wird bzw. sich der Anzeigenkunde/Auftraggeber
auf einen "Irrtum" oder Nichtkenntnis dieser AGB beruft. Änderungen und/oder
Ergänzungen eines schriftlichen oder mündlichen Vertragsabschlusses sowie
Erklärungen oder Einzelanweisungen bedürfen zwingend der Schriftform.
Diese Form gilt auch mit Telefax als erfüllt. Die elektronische Form kann
von uns im Beweissicherungsverfahren nicht anerkannt werden.
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Leistungsbeschreibung
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3a
Der nach § 2 vorgenommene Vertragsschluss verpflichtet uns zur Veröffentlichung
der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Leistung auf der Grundlage der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der damit in direktem Zusammenhang
stehenden Konditionen, die auf unseren Seiten aufgeführt sind.
Die Leistungserbringung erfolgt umgehend. Die Veröffentlichungsdauer
der Anzeigen beträgt täglich mindestens 21 Stunden, an 30 Tagen. Darüber
hinaus gelten die Leistungsbeschreibungen unserer besonderen Bedingungen
für andere Leistungsbereiche.
3b
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
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Beginn der Veröffentlichung
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4a
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten
Zeitpunkt. Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, so erfolgt die Veröffentlichung
unverzüglich nach Erteilung/Übermittlung des Anzeigenauftrages und der
seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten. Der Auftraggeber
verpflichtet sich zur kompletten Anlieferung der einwandfreien Daten und
diesbezüglichen Mittel, spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin.
Verzögerungen, die durch die nicht einwandfreie Anlieferung des Auftraggebers
entstehen, inhaltlich oder textlich, können uns nicht angelastet werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinerseits gestaltete Anzeigen, hier
Premium-Anzeigen genannt, dem Auftraggeber mittels eines elektronisch
übermittelten Korrekturabzugs vor der Einschaltung vorzulegen, um dem
Auftraggeber evtl. Korrekturen oder Änderungen der Vorlage zu ermöglichen.
Bestehen keine Änderungswünsche des Auftraggebers oder erfolgt auf die
Korrekturvorlage innerhalb 24 Stunden keine gegenteilige Reaktion,
ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich und automatisch zur umgehenden
Veröffentlichung und Verbreitung des beauftragten Anzeigeninhalts in der
vorliegenden Form und Ausführung ohne weitere Verzögerungshinweise. Später
gewünschte Änderungen des Auftraggebers in Text, Design, Farbe oder anderen
wesentlichen Änderungen werden vom Auftragnehmer mit einem Pauschalsatz
in Höhe von € 95,- - ohne dass es eines besonderen zusätzlichen Hinweises
bedarf - an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4b
Die Veröffentlichung von Anzeigen über Selbsteingabe erfolgt nach der
Registrierung, Erstellung der Anzeige und elektronischen Beauftragung
sofort, spätestens am nächsten Arbeitstag auf den Seiten des Portals und gilt als erteilter Auftrag im Sinne
der AGB.
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Leistungsvergütung
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5a
Die Leistungsvergütung der unsererseits zu erbringenden Leistungen bestimmt
sich aus der auf unserer Konditionsseite veröffentlichten Preisliste.
Ausschließliche Gültigkeit hat die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Beauftragung
oder Direktschaltung auf den Seiten veröffentlicht ist. Preise für Sonderleistungen
oder spezielle Aktionsangebote, die sich auf der Konditionsseite nicht
finden, werden zwischen uns und dem Auftraggeber individuell abgesprochen
und von uns schriftlich bestätigt.
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Kosten- und Zahlungsvereinbarungen
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6a
Die Kosten für das gewählte und beauftragte Leistungselement ergeben
sich aus unserer Preisliste, auf der Seite Konditionen oder aus unserem
schriftlich bestätigten Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung an den
Auftraggeber, soweit vor der Schaltung ein individuelles Angebot erstellt
wurde.
6b
Die erste Korrektur einer Anzeige v o r der Veröffentlichung wird nicht
berechnet. Soweit die durch die Korrektur entstehenden Kosten den üblichen
Zeitaufwand und den normalen Umfang einer Korrektur von 15 Minuten übersteigen,
berechnen wir einen zusätzlichen Pauschalsatz in Höhe von € 95,-.
6c
Die erste Korrektur eines Leistungselements nach dessen Schaltung ist
kostenfrei, auch dann wenn sie nicht auf einer fehlerhaften Ausführung
unsererseits beruht. Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Auftraggebers,
während des Zeitraumes der Veröffentlichung Änderungen vorzunehmen, sofern
uns diese technisch und inhaltlich zumutbar sind. Ausgeschlossen davon
sind alle Veränderungen, die die Identität des Leistungselementes betreffen,
sodass im Falle der vorgenommenen Änderung nicht mehr das ursprüngliche
sondern ein neues Angebot ausgeschrieben sein würde.
Änderungen geringfügiger Art mit einem max. Zeitaufwand bis zu 15 Minuten
führen wir vor der Veröffentlichung kostenfrei
durch. Der darüber hinausgehende Zeitaufwand wird mit einem Pauschalsatz
in Höhe von € 95,- berechnet. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Anzeigen
nach der bereits erfolgten Einschaltung
verändert oder ergänzt werden müssen. Der Auftraggeber anerkennt diesen
Passus, ohne dass es einer besonderen schriftlichen Vereinbarung oder Bestätigung
bedarf.
Die Vergütung des Pauschalsatzes entfällt, soweit die erste Korrektur
von uns zu vertretende
Mängel enthält, die wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht zu vertreten
haben.
6d
Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens 8 Tage nach Beauftragung, auch dann, wenn unsere Leistungen bis dahin aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes, nicht erbracht werden konnten.
Unser Zahlungsanspruch wird in voller Höhe ohne Abzüge, sofort fällig. Spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum tritt gemäß §286 Abs. 3 BGB Verzug ein, wodurch Mahngebühren in Höhe von 25,- € sowie gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz jährlich anfallen. Außergerichtliche sowie gerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Sämtliche Abzüge, die uns am Rechnungsbetrag entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden von uns mit einem Kostensatz in Höhe von 10,- € für die notwendige zusätzliche Rechnungsstellung an den Zahlungspflichtigen, berechnet. Hat der Auftraggeber vor Rechnungsstellung bzw. sofort nach Rechnungserhalt Banklastschrift zur Zahlung seiner Rechnungen mit uns vereinbart, bringen wir einen Skontobetrag in Höhe von 2% am Rechnungsbruttobetrag in Abzug. Der Auftragnehmer ist im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, die Erbringung/Veröffentlichung einzelner Leistungen bis zur vollständigen Zahlung des rückständigen Betrages auszusetzen. Steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zu, gilt diese Bestimmung nicht. Wurde mit dem Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, deren Termin ohne weitere Aufforderung nicht spätestens 3 Tage nach Fälligkeit eingehalten wurde, wird der gesamt geschuldete Restbetrag umgehend und sofort in voller Höhe fällig. |
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Gewährleistung und Verzug
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7a
Wir gewährleisten eine den marktüblich technischen Standards entsprechende
Umsetzung der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen und von uns zu erbringenden,
im Internet zu veröffentlichenden Leistungen und sind bemüht, alle technischen
Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele zu gewährleisten.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass technische Störungen
nicht generell ausgeschlossen werden können.
7b
Ein Mangel ist dann nicht gegeben, wenn die Umsetzung des vom Auftraggeber
erteilten Auftrages aufgrund technischer Sonderfälle unmöglich ist und
die außerhalb unseres zu verantwortenden Einflussbereiches liegen.
7c
Mängelansprüche bei unerheblicher Abweichung der Beschaffenheit oder Brauchbarkeit
bestehen nicht. Soweit sich der Auftraggeber auf Mängel beruft, muss dies
spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Veröffentlichung auf unseren Seiten
schriftlich angezeigt werden. Mängelhaftung werden von uns durch Prolongation
einer verlängerten Schaltung entsprochen. Soweit diese nicht zum angestrebten
Ergebnis führt, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder von einem
Rücktrittsrecht für weitere Buchungen Gebrauch machen. Bei mehrmaligen
Wiederholungsfällen steht dem Auftraggeber sein Sonderkündigungsrecht
des Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann jedoch nicht mit Wirkung
für bereits veröffentlichte Leistungen gekündigt werden.
7d
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle Informationen und diesbezügliche
Unterlagen so rechtzeitig wie möglich zukommen zu lassen, damit die Erreichung
der beabsichtigten Ziele von uns eingehalten werden kann.
Hierzu gehört insbesondere die Anlieferung der Anzeigentexte und Layouts
in digitaler Form. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung der
entsprechenden Beschreibungen, um uns die Erfüllung der Voraussetzungen
zu ermöglichen. Erfüllt der Auftraggeber die Voraussetzungen nicht, so
verlängern sich unsere Fristen zur Leistungserfüllung, entsprechend zeitlich
angemessen. Bezieht sich die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt,
so verlängern sich die Fristen bis zur Erbringung der Leistung entsprechend.
7e
Soweit wir in Verzug geraten und der Kunde glaubhaft machen kann, dass
ihm ein Schaden entstanden ist, so steht dem Auftraggeber eine Entschädigung
in Höhe von höchstens 5% des Insertionspreises für die nicht rechtzeitig
veröffentlichten Leistungen frühestens nach Ablauf des 8. Tages zu.
7f
Weitergehende oder andere Ansprüche und Rechte wegen verspäteter Lieferung
oder Leistung sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich
innerhalb von 5 Tagen auf unser Verlangen zu erklären, ob er wegen der
Verzögerung weiter auf die Leistung besteht oder welche Ansprüche und
Rechte er geltend macht.
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Urheberrechte
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8a
Für den Inhalt, dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur
Schaltung der Anzeigen oder anderen Leistungselementen zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Es besteht unsererseits keine Verpflichtung, die Text- oder Bildunterlagen
auf Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns mit der
Übergabe und Veröffentlichung von Ansprüchen Dritter frei, die ggf. von
Dritter Seite erwachsen.
8b
Werden im Rahmen einer Veröffentlichung Markenrechte benutzt, erteilt
uns der Auftraggeber entlang seiner Beauftragung an uns die Genehmigung zu deren
Nutzung und sichert uns zu, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist.
8c
Mit der Erstellung und Veröffentlichung aller Publikationen erwerben wir
automatisch die alleinigen Urheberrechte und diesbezüglichen Leistungsschutzrechte.
Die Zahlung des Entgeltes für die vereinbarte Leistung durch den Auftraggeber
beinhaltet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine
Abtretung von Urheberrechten und/oder Leistungsschutzrechten (z.B. HTML-Layout)
an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur.
Soweit die von uns veröffentlichte Publikation durch den Auftraggeber
selbst oder durch seine Agentur einschließlich eines HTML-Quelltextes
erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht
ein, die Publikation in allen Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang
mit der Veröffentlichung stehen.
Insbesondere räumt uns der Auftraggeber das Recht ein, rechtswidrige Eingriffe
in das Urheberrecht im eigenen Namen abzuwehren und hieraus entstehende
Schadensersatzansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
8d
Sämtliche von uns erstellten Publikationen, Texte, Bilder u.a. unterliegen
unseren Rechten. Ausnahmen bilden Texte, Bilder, HTML-Quelltexte, die vom
Auftraggeber oder seiner Agentur zur Verfügung gestellt wurden.
8e
Der Auftraggeber trägt die alleinige wettbewerbs-, presserechtliche und
sonstige Verantwortung für die uns überlassenen und zur Veröffentlichung
bestimmten Inhalte.
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Allgemeines
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9a
Wir möchten Sie darüber informieren, dass nicht genehmigte Publikationen
von Seiten Dritter nicht von uns verhindert werden können. Dies trifft
in seltenen Fällen auch auf Selbsteingaben über unser Registrierungssystem
zu.
Soweit Publikationen von Dritten unberechtigterweise übernommen oder über
unser System eingestellt werden, werden wir dies technisch und rechtlich
unterbinden. Registrierungen und Veröffentlichungen die über das Direkteingabesystem
erfolgen, lassen sich technisch nachvollziehen.
Unser Auftraggeber ermächtigt uns, derlei oder solche Publikationen nachzuvollziehen.
9b
Auftraggeber, denen im einzelnen Fall Sonderkonditionen zu ermäßigten
Preisen außerhalb unserer Konditionen auf der Preisliste angeboten werden,
sind nur und ausschließlich für den Empfänger bestimmt und nicht übertragbar.
Weiterhin gelten sie nur für den konkreten Fall oder einen bestimmten
Zeitraum.
Sonderkonditionen gelten nicht für die Agentur des Auftraggebers oder
nur dann, wenn sie unter Berücksichtigung einer AE-Vergütung ausdrücklich
schriftlich von uns bestätigt wurden.
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Datenschutz und Geheimhaltung
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10a
Wir verpflichten uns, alle Informationen und Daten die uns unser Auftraggeber
zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung stellt, vertraulich zu behandeln
und keinen Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung tritt automatisch
bei Beauftragung ein und gilt auch nach der Beendigung des schriftlich
oder auf elektronischem Wege geschlossenen Vertrages.
10b
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in maschinenlesbarer,
gespeicherter Form und wird maschinell verarbeitet. Wir unterrichten unsere
Auftraggeber darüber, dass wir die Erfassung gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
vornehmen und uns dieser Verpflichtung verschreiben.
10c
Um den sicheren und vertraulichen Umgang zu gewährleisten und größtmöglichste
Sorgfalt gespeicherter Benutzerdaten sicherzustellen, verpflichtet sich
der Auftraggeber, Passwörter und Benutzernamen keinen unberechtigten Dritten
zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn über die Zugangskennung
Publikationen, Veränderungen oder Löschungen im Bereich selbst verwalteter
Anzeigen zugelassen sind.
Soweit dem Auftraggeber nicht autorisierte Handlungen bekannt werden,
verpflichtet er sich, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Verletzungen
unserer AGB oder einzelnen Bestandteile berechtigen uns den Zugang umgehend
zu sperren und den Service ohne weitere Benachrichtigung zu beenden. Die
Verpflichtung zur Zahlung bleibt davon unberührt.
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AGB Bewerberdatenbanknutzung/Stellengesuche
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11a
ingenieurweb.de erlaubt seinen Geschäftspartnern die Bewerberdatenbank über die kostenfreie Registrierung auf passende Kandidaten/Stellensuchende zu überprüfen und die dort veröffentlichten Daten des Gesuchs zu lesen. Die Adressdaten sind aus Datenschutzgründen grundsätzlich anonym.
11b
Die Kontaktierung Stellensuchender über die Bewerberdatenbank kann nur über die Registrierung der Firmendaten bzw. den bestehenden Kunden-Account per Einzelkontaktierung bzw. über eine Paketbuchung (siehe Konditionen) vorgenommen werden.
11c
Stellengesuche werden ausschließlich von den Stellensuchenden/Kandidaten selbst und nur auf ausdrücklichen Wunsch von ingenieurweb.de eingegeben/publiziert. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Sorgfältigkeit oder den ernsthaften Wunsch zum tatsächlichen Stellenwechsel jetzt oder später oder auch ein bestimmtes Ergebnis der Kontaktierung oder sich ergebender Kommunikation kann keine Gewährleistung übernommen werden. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche oder später verwertbare Vermittlung oder dadurch zu gewährleistende Stellenbesetzung besteht ausdrücklich nicht. Die Aktualität eines Stellengesuches und/oder wahrheitsgemäße Darstellung eines Werdeganges kann durch unseren Bewerberdatenbankservice nicht geprüft werden. Jeder Stellensuchende haftet für alle Angaben, die Aktualität und Wahrheit seiner Angaben inhaltlich und formal selbst, ähnlich einem Printgesuch.
11d
Stellensuchende, die an Angeboten des Stellenanbieters kein Interesse haben, können zu keinem Zeitpunkt von uns bekannt gegeben werden. Jeder Stellenanbieter verpflichtet sich für jeden einzelnen Fall die jeweils gültige Fassung des BundesDatenschutzGesetzes zu berücksichtigen und einzuhalten.
11e
Die Nutzung der Bewerberdatenbank und die Kontaktierung der Stellensuchenden ist nur Unternehmen gestattet, deren Absicht darin besteht, dem Inserenten ein oder mehrere Stellenangebote für das eigene oder ein in Vertretungsvollmacht betreutes Unternehmen bekannt zu machen. Die Weitergabe an unberechtigte Dritte oder die Abgabe der Zugangs-/Accountdaten ist grundsätzlich unzulässig und führt zu Schadensersatzansprüchen. Insbesondere ist es untersagt, Daten der Stellensuchenden auf andere Datenbanken, Stellenbörsen oder manuell zum Zwecke der Vermarktung/Kommerzialisierung auszuwerten, zu erfassen und diese außerhalb der einzelprojektbezogenen Stellenbesetzung - zum Zwecke der Kundenvermarktung anzubieten oder als Akquisitionsinstrument einzusetzen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung erzeugen Schadensersatzansprüche von mindestens Euro 5.000,- pro Einzelfall und führen zum sofortigen Ausschluss der künftigen Bewerberdatenbanknutzung. Weiterführende Schadensersatzansprüche, wegen nicht berechtigter Weitergabe personenbezogener Daten bleiben unberührt.
11f
Daten von Kandidaten, die unserem Auftraggeber durch die Zustimmung des Kandidaten zugänglich gemacht werden, bedürfen seiner besonderen Datenschutzpflicht und müssen nach Beendigung aus allen elektronischen Verarbeitungssystemen unverzüglich gelöscht werden. Ausdrucke sind unverzüglich zu vernichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, persönliche Daten von Kandidaten nicht weiterzugeben, ohne dessen ausdrückliche Zustimmung keine Referenzen oder Erkundigungen nicht genehmigter Art einzuholen und sämtliche datenschutzrelevante Bestimmungen einzuhalten.
11g
Forderungen, Kosten, Verluste und Schadensersatzforderungen aus zuwiderrechtlichem Handeln trägt der Geschäftspartner, soweit er sich nicht an die Bestimmungen des Datenschutzes hält.
11h
ingenieurweb.de ist berechtigt unzulässige Zugriffe auf die Bewerberdatenbank, etwa durch Versendung von Werbung, Speicherung der Daten auf eigene Dateien zum Zwecke der Kommerzialisierung oder sonstigen zweckfremden Aktionen, die nicht einem Stellenangebot entsprechen zu verhindern und die Zugangsdaten sofort zu sperren. Für den Fall einer solchen Sperre und die Ablehnung durch ingenieurweb.de stehen dem Aufraggeber keinerlei Minderungs- oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu. Zuwiderhandlungen die dem Zweck und Sinn der Gesuche und der Bewerberdatenbank widersprechen, werden durch unseren Hausanwalt juristisch verfolgt und ziehen eigene und fremde Schadensersatzansprüche nach sich.
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Haftungshinweis Banner und Links
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12a
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggfls. mit
zu verantworten sind. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert
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Sonstiges
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13a
Erfüllungsort ist Salzburg/Österreich
13b
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder hat er keinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Salzburg/Österreich
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Nutzung und aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
13c
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform, dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser
Regelung.
13d
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13e
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit
der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich
durch eine Klausel ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intension gemäß
der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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Gerichtsstand
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Für alle mit uns getätigten Geschäftsabwicklungen
gilt ausschließlich der Gerichtsstand: Salzburg/Österreich.
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